Aktuelles von unserer Trachtenkapelle
Hier finden Sie regelmässig Informationen und Termine von uns
Vereinsgeschichte
Die Wurzeln der über die Grenzen des Ortes hinaus bekannten und beliebten Trachtenkapelle Gronig reichen bis ins Jahr 1924 zurück, in dem der Musikverein Gronig gegründet wurde. Die 1961 von Pastor Becker und Nikolaus Zick wiederbelebte Musikkapelle wurde von folgenden Dirigenten geleitet. Emil Hinsberger (1961 – 1969), Edgar Federkeil (1969 – 1973), Manfred Horras (1973 – 1975), Manfred Endres (1975 – 1995) und Christian Deuschel (1995 – 2000). Vor allem hat Manfred Endres mit seiner 20-jährigen Dirigententätigkeit entscheidend zum hohen Bekanntheitsgrad der Trachtenkapelle Gronig beigetragen hat. Seit 2000 steht der Musikverein unter der musikalischen Leitung von Gernot Wirbel.
Musikalische Höhepunkte in der Vergangenheit waren u.a. die Mitwirkung beim Musical “Hello Dolly” im Staatstheater Saarbrücken (1985), zahlreiche Konzerte, beispielsweise die Konzerte mit Melodien aus Oper, Operette und Musical mit Sängern des Saarländischen Staatstheaters anlässlich des 75 – jährigen Jubiläums (1999) und mit Melodien von Johann Strauß, Franz Lehar u.a. (2000). Bekannt ist der Musikverein “Harmonie” Gronig e.V. darüber hinaus durch die legendären Groniger Oktoberfeste (1964 bis 1994)
Der Musikverein “Harmonie” Gronig e.V. hat sich nicht nur dem Fortbestand traditioneller Blasmusik, sondern auch der intensiven Jugendarbeit verschrieben. So befinden sich zurzeit 27 Kinder und Jugendliche in musikalischer Ausbildung, wobei die jüngsten Kinder in der musikalischen Früherziehung gerade einmal 4 Jahre alt sind. Der Musikverein hat auch ein Schülerorchester, in dem die Jugendlichen auf den Eintritt ins große Orchester vorbereitet werden.
Die Trachtenkapelle selbst zählt zurzeit 34 aktive Musiker von Jung bis Alt. Seit Mai 2003 wird der Musikverein “Harmonie” Gronig e.V. vom Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V. unterstützt. Wer hier förderndes Mitglied werden möchte, ist herzlich willkommen.
90 Jahre Trachtenkapelle
2014 haben wir unser 90-jähriges Bestehen gefeiert
Unser Vorstand
Frank Schön
Präsident
Jutta Eltges
Stellvertreterin
Dr. Britta Wagner
Erste Kassiererin
Lisa Welker-Schön
Zweite Kassiererin
Kirsten Held
Erste Jugendleiterin
Sophia Berwanger
Zweite Jugendleiterin
Sophia Berwanger
Schriftführerin
Heike Müller
Pressebeauftragte
Besetzung
Unser Dirigent
Gernot Wirbel
Im Mai 2000 übernahm Gernot Wirbel die Leitung der Trachtenkapelle Gronig.
Persönliche Angaben:
Werdegang:
Aktuelle Tätigkeiten:
Musikalische Highlights
Mombergmusik
Hier hat sich am Fuße des Mombergs innerhalb der Trachtenkapelle eine spielfreudige Gruppe aus der Familie Schön und unserem Dirigenten Gernot Wirbel zusammengefunden. Wir spielen eigene Arrangements aus der Feder unseres Dirigenten. Durch die Zusammensetzung ist der Name der Gruppe „Die Schöne Mombergmusik Wirbel(t)“ entstanden.
Unsere Besetzung:
Unsere Jugendarbeit
Die musikalische Ausbildung beginnt im Musikverein “Harmonie” Gronig e.V. mit der musikalischen Früherziehung, die auf dem Werk “Musik und Tanz für Kinder” basiert. In der musiklaischen Früherziehung lernen Kinder zwischen 4 – 6 Jahren verschiedene Rhytmusinstrumente, spielen und tanzen in der Gruppe und den Musikkater kennen. Die Früherziehung wird geleitet von unserer zweiten Jugendleiterin Sophia Rimpel.
Ab 6 Jahre können die Kinder in unserer Blockflötengruppe, unter der Leitung von unserer zweiten Jugenleiterin Sophia Rimpel, das Spielen auf der Blockflöte innerhalb einer Gruppe erlernen.
Mit ca. 8 – 10 Jahren besteht für die Kinder die Möglichkeit, ein vereinstypisches Musikinstrument ihrer Wahl unter fachmännischer Anleitung zu erlernen. Dies kann durch einen kompetenten Privatlehrer in den Räumlichkeiten des Vereins erfolgen; es besteht aber auch die Möglichkeit einer musikalischen Ausbildung bei der Musikschule im Landkreis St. Wendel e.V..
Gelegenheit zum Vorspiel und Vortragen des Erlernten bieten sich über das ganze Jahr sowohl für die musikalische Früherziehung, die Blockflötengruppe als auch für Einzeldarbietungen.
Neben dem Musizieren stehen auch Freizeitaktivitäten auf dem Programm.
Nähere Informationen erhalten sie bei unserer Jugendleiterin Kirsten Held.
Ansprechpartner
Unsere Ansprechpartner für Sie
Frank Schön
Präsident
Jutta Eltges
Stellvertreterin
Gernot Wirbel
Dirigent
Kirsten Held
Jugendleiterin
Wir sind auch in den Social Medien vertreten:
Förderverein „Trachtenkapelle Gronig e.V.“
Liebe Musikfreunde!
Im März 2003 hat der Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V. den Förderverein „Trachtenkapelle Gronig e.V.“ ins Leben gerufen. Sein Ziel ist es, die Trachtenkapelle, sowie die Jugendarbeit des Musikvereins finanziell zu unterstützen und den Hauptverein in verschiedenen Bereichen, z.B. dem organisieren von Veranstaltungen zu entlasten.
Es wäre toll, wenn wir auch Sie für unseren Förderverein interessieren und gewinnen könnten, damit wir unsere hochgesteckten ziele verwirklichen können.
Sind Sie ein Freund der Trachtenkapelle Gronig? Ihr Kind befindet sich in musikalischer Ausbildung? Sie möchten den Musikverein „Harmonie“ Gronig e.V. durch aktives Tun, Geld- oder Sachspenden unterstützen?
Dann haben Sie die besten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V.!
Sie erreichen uns ganz einfach über das untenstehende Kontaktformular
Kontakt zum Förderverein aufnehmen
Vorstand des Fördervereins
Jörg Wagner
Erster Vorsitzender
Elke Schön
Zweite Vorsitzende
Lena Bäumchen
Schriftführerin
Tanja Scheid-Bardel
Schatzmeisterin
Tamara Gerber
Organisationsleiterin
Satzung des Fördervereins der Trachtenkapelle Gronig e.V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen: Förderverein der Trachtenkapelle Gronig. Er ist ins Vereinsregister einzutragen. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen mit dem Zusatz „e.V.“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in D-66649 Oberthal – Gronig.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Musikverein „Harmonie“ Gronig e. V.
Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch:
a) Unterstützung des Musikvereins „Harmonie“ Gronig e. V., insbesondere in seinem
Bemühen,
– Jugendlichen und auch Erwachsenen eine qualifizierte Musikerziehung und Musikausbildung
– regelmäßige Zusammenkünfte und Probe
– Durchführung eigener Veranstaltungen
zu ermöglichen;
b) Beschaffung von Orchesterinstrumenten, Noten und Trachten.
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne derAbgabenordnung (AO). Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unver-hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Jede natürliche und juristische Person kann Mitglied des Vereins werden.
(2) Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vor-stand zu senden. Der Vorstand entscheidet im freien Ermessen über den Aufnahme-antrag und ist im Ablehnungsfalle zur Mitteilung über die Gründe nicht verpflichtet.
(3) Personen, die in außergewönlichem Maße die Zwecke des Vereins gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen und Aktionen des Vereins teilzunehmen.
(2) Jedes Mitglied ist zur Einhaltung der Vereinssatzung und der weiteren Ordnungen des Vereins im Rahmen seiner Tätigkeit im Verein verpflichtet.
(3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet, deren Höhe und Fälligkeit sich nach einer gesonderten Beitragssatzung richtet, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
(2) Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen. Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung dem Vorstand anzuzeigen.
(3) Der Vorstand kann durch Beschluss ein Mitglied beim Vorliegen wichtiger Gründe ausschließen. Diese liegen insbesondere vor bei
– groben Verstößen gegen die aus der Satzung folgenden Verpflichtungen eines Mitgliedes, gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane und/oder gegen die Interessen des Vereins;
– grobem unehrenhaften Verhalten;
– Zahlungsverzug und zweimaliger erfolgloser Mahnung.
(4) Mitglieder, die aus dem Verein ausscheiden, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen. Weitere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich geltend gemacht und begründet werden.
§ 6 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
(2) Die Mitgliederversammlung kann die Bildung weiterer Organe, insbesondere
Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, beschließen.
§ 7 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
– der/dem Vorsitzenden
– der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
– der/dem Schatzmeisterin/Schatzmeister
– der/dem Schriftführerin/Schriftführer
– der/dem Organisationsleiterin/Organisationsleiter
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand kann bei Ausscheiden eines seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit kommissarisch einen Vertreter bestimmen.
(3) Mitglieder des Vorstandes müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Der Verein wird durch die/den Vorsitzende/n oder deren/dessen Stellvertreter/in gerichtlich und außergerichtlich vertreten . Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
(5) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
– Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung;
– Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung;
– Erstellung des Jahresabschlusses;
– Beschlussfassung über die Aufnahme neuer Mitglieder und den Ausschluss von Mitgliedern nach § 5 Abs. 3;
– Verwaltung und satzungsgemäße Verwendung des Vereinsvermögens;
(6) Der/Die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Vorstandes schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen ein.
(7) Der Vorstand ist nach ordnungsgemäßer Einladung und bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan.
Ihr obliegt insbesondere:
– die Entgegenahme des Jahresberichtes des Vorstandes;
– die Entlastung des Vorstandes;
– die Entgegennahme und Genehmigung des Berichtes des/der Kassenprüfer/s;
– die Festsetzung der Beitragsordnung
– die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes;
– die Wahl der Kassenprüfer;
– die Beschlussfassung über die Satzungsänderung;
– die Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern;
– die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
(3) Die Mitgliederversammlung wird mit einer Frist von 2 Wochen durch Mitteilung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberthal unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
(4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies 1/3 der Mitglieder verlangen. Das Verlangen ist schriftlich unter Angabe der Gründe an den Vorstand zu richten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn dies im Interesse des Vereins liegt. Für die Einberufung kann von Absatz 3 abgewichen werden.
(5) Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung richten. Diese müssen schriftlich bis zu 7 Tagen vor der Versammlung dem Vorstand zugegangen sein. Über die Zulassung verspäteter Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
(6) Die/der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, bei deren/dessen Verhinderung die/der stellvertretende Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert, bestimmt die Mitgliederversammlung eine/n Versammlungsleiter/in mit einfacher Mehrheit der Stimmen.
(7) Widerspricht ein anwesendes Mitglied der offenen Abstimmung, muss diese schriftlich und geheim erfolgen.
(8) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; zur Satzungsänderung ist die Mehrheit von 2/3 der Versammlungsteilnehmer erforderlich; zur Auflösung des Vereins ist die Mehrheit von 3/4 der erschienen Mitglieder erforderlich. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(9) Über Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll aufzunehmen und von der/dem Vorsitzenden und der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen.
§ 9 Geschäftsjahr, Kassenprüfung
(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
(2) Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtsdauer von 1 Jahr 2 Kassenprüfer/innen, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen.
(3) Die Kassenprüfer erstatten dem Vorstand Bericht, ebenso der Mitgliederversammlung, bei der gleichzeitig bei ordnungsgemäßer Prüfung die Entlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes beantragt werden.
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen.
(2) Das bei Auflösung des Vereins vorhandene Vermögen fällt an den Musikverein „Harmonie“ Gronig e. V., der es nur zu satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecken verwenden wird.
Oberthal-Gronig, 30. März 2003 (Datum der Gründungsversammlung)
Der Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V. informiert
Wußten Sie schon?
Musik fördert das Gedächtnis!
Kinder, die Musikunterricht bekommen, lernen leichter. Das haben Wissenschaftler der „Chinese University of Hongkong“ festgestellt. Untersucht wurden Kinder im Alter zwischen sechs und 15 Jahren. In einer Reihe von Sprachtests schnitten die Kinder, die kein Instrument lernten, deutlich schlechter ab. Offenbar wird durch Instrumentalunterricht die linke Gehirnhälfte stimuliert. Dort sitzt das Zentrum für verbales Lernen und für die Sprache (Quelle: Eltern for family, Ausgabe 2/2004).
Dies mag vielleicht auch für einige weitsichtige Persönlichkeiten unserer Gemeinde vor 80 Jahren der Grund gewesen sein, um die Blasmusik in Gronig und Umgebung zu pflegen. Um diese auch kulturelle Verpflichtung weiterhin fördern zu können, wurde der Förderverein der Trachtenkapelle Gronig e.V. vor knapp einem Jahr am 31.März 2003 gegründet.
Das Ziel ist es, die Trachtenkapelle Gronig e.V., insbesondere aber die Jugendarbeit des Musikvereins Harmonie Gronig e.V., finanziell zu unterstützen und den “aktiven Hauptverein“ in verschiedenen Bereichen, z.B. der Organisation und Durchführung von musikalischen Veranstaltungen zu entlasten.
Es wäre toll, wenn wir weitere Personen für unseren Förderverein interessieren und gewinnen könnten!
Sind Sie ein Freund der Trachtenkapelle? Befindet sich Ihr Kind bereits bei „uns“ in der musikalischen Ausbildung? Sie möchten vielleicht
– auch ohne aktiver Musiker zu sein
-die Musikkapelle durch aktives Tun unterstützen? Sie haben auch Ideen, wie man die Trachtenkapelle weiterhin „fördern“ kann?